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Mehrwertsteuer und das Mehrwertsteuergesetz (MWStG) in der Schweiz: Eine umfassende Übersicht
Was ist das Mehrwertsteuergesetz (MWStG)?
Das Schweizer MWStG legt die Steuersätze fest und regelt die Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf die Mehrwertsteuer.
Wer muss in der Schweiz die Mehrwertsteuer ausweisen?
Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100.000 CHF oder mehr sind verpflichtet Mehrwertsteuer abzuführen.
Wo melde ich mich für die Mehrwertsteuer an?
Die Anmeldung der Mehrwertsteuer kann Online bei der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung durchgeführt werden.
Welche Mehrwertsteuerbeträge gelten in der Schweiz?
- Der normale Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt ab 01. Januar 2024 8.1%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschliesslich elektronischer Geräte, Kleidung, Lebensmittel und Unterhaltung.
- Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2.6% gilt für Güter und Dienstleistungen des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und öffentliche Verkehrsmittel.
- für Beherbergungsleistungen gilt ein reduzierter Satz von 3.8%.
Wie oft muss ich Mehrwertsteuerabrechnungen einreichen?
Die Frequenz der Steuereinreichungen hängt vom erzielten Umsatz ab. In der Regel gibt es quartalsweise oder jährliche Abrechnungsperioden.
Kleinere Firmen mit einem Jahresumsatz unter dem Schwellenwert von 100.000 CHF können die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.
Größere Firmen müssen dies in der Regel quartalsweise tun.
Mehr Informationen zu Fristen der MWSt. finden sich auf der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Welche Dienstleistungen und Güter sind von der Mehrwertsteuer befreit?
Von der Mehrwertsteuer sind medizinische Dienstleistungen, Bildungseinrichtungen und Versicherungsleistungen befreit. Für diese Güter besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzüge.
Was gilt für Importe bei der Mehrwertsteuer?
Bei Importen aus dem Ausland gelten besondere Regelungen für die Mehrwertsteuer.
Sie müssen beim Zoll deklariert werden. Dabei wird die Mehrwertsteuer in der Regel vom Zoll erhoben.
Einige Güter sind auch hier von der Mehrwertsteuer befreit. Dies betrifft die Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag, bestimmten Kunstwerken, bestimmten zollfreien Gütern oder auch Gegenständen, die im Rahmen völkerrechtlicher Verträge als steuerfrei erklärt werden.
Rechtliche Grundlage: Die Gegenstände, für die diese Regelung gilt, sind in Art. 53 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) notiert.
Welche Strafen können drohen?
Fristversäumnisse und kleinere Vergehen Steuerbehörden können Strafen, Zinsen oder Nachzahlungen für nicht korrekt deklarierte oder verspätet gezahlte Mehrwertsteuer verhängen. Die Höhe der Strafen und Zinsen hängt von der Art des Verstoßes ab.
Schwerwiegende Vergehen
In schwerwiegenden Fällen können rechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann Strafanzeigen, Gerichtsverfahren und Geldstrafen einschließen. Eine detaillierte Auflistung sind hier aufgelistet.
Vermeidung von Strafen
Um rechtliche Strafen zu vermeisen, sollten steuerlich relevante Aufzeichnungen sorgfältig Aufbewahrt und fristgerecht eingereicht werden.
Im Falle von Unsicherheiten oder komplexen Fragen ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Welche Aufzeichnungen muss ich für die Mehrwertsteuerführung aufbewahren?
Hier sind einige der wichtigsten Aufzeichnungen, die üblicherweise erforderlich sind:
Wie lange muss ich Aufzeichnungen aufbewahren?
Belege und Buchungsnachweise für eine bereits erfolgte Zahlung müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Für Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Berechnung der Einlageentsteuerung (Art. 32 Abs. 1 MWSTG) und des Eigenverbrauchs (Art. 31 MWSTG) von unbeweglichen Gegenständen stehen gilt eine Aufbewahrungsdauer von 20 Jahren.
In der Praxis wird oft immernoch physisch archiviert. Das ist ineffizient, teuer und platzraubend.
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