Dokumente rechtskonform. digital. archivieren?
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von Kevin Bauer

Was muss ich bei der Erstellung des Geschäftsabschlusses durch den Treuhänder beachten?

Sie sind Unternehmer oder Geschäftsführer und möchten Ihre Rechnungen und Belege für den Treuhänder vorbereiten? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Unterlagen optimal für den Treuhänder aufbereiten und ob es möglich ist, diese digital zu übermitteln. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, damit der Geschäftsabschluss rechtzeitig und korrekt erstellt wird. Lassen Sie sich von uns durch den Prozess der Rechnungs- und Belegvorbereitung führen und profitieren Sie von den hilfreichen Hinweisen.

Wie muss ich meine Rechnungen und Belege für den Treuhänder vorbereiten?

Die Vorbereitung von Rechnungen und Belegen für den Treuhänder ist ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsabschlusses. Zur korrekten Erstellung der Buchhaltung sowie des Jahresabschlusses sollten dem Treuhänder alle relevanten Unterlagen ordentlich und vollständig vorliegen.

Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Rechnungen und Belege für den Treuhänder vorbereiten können:

  1. Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege in chronologischer Reihenfolge. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und leserlich sind und dass alle notwendigen Angaben vorhanden sind (z.B. Datum, Rechnungsnummer, Betrag).
  2. Prüfen Sie, ob alle Rechnungen und Belege korrekt kategorisiert sind. Dies erleichtert es dem Treuhänder, die Unterlagen schneller zu verarbeiten und den Geschäftsabschluss zu erstellen.
  3. Scannen Sie alle Rechnungen und Belege ein und speichern Sie diese digital ab. Dies erleichtert es dem Treuhänder, die Unterlagen einfacher zu bearbeiten und sicherzustellen, dass keine Unterlagen verloren gehen.
  4. Übermitteln Sie die Rechnungen und Belege dem Treuhänder fristgerecht. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen, damit der Treuhänder genügend Zeit hat, um den Geschäftsabschluss rechtzeitig zu erstellen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnungen und Belege sorgfältig vorbereiten, damit der Treuhänder den Geschäftsabschluss korrekt erstellen kann. Durch sorgfältige Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass der Treuhänder alle relevanten Informationen hat und Ihr Geschäftsabschluss rechtzeitig und ordnungsgemäss erstellt wird.

Kann ich meine Rechnungen und Belege digital an den Treuhänder übermitteln oder muss ich sie in Papierform einreichen?

In der heutigen digitalen Welt haben viele Unternehmen die Möglichkeit, ihre Rechnungen und Belege digital an den Treuhänder zu versenden. Dies hat den Vorteil, dass alle Unterlagen schnell und einfach übermittelt werden können und dass keine Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Aber wie sieht es in der Schweiz aus? Können Schweizer Unternehmen ihre Rechnungen und Belege auch digital an den Treuhänder übermitteln?

Die Antwort lautet ja. In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welche die Übermittlung von Rechnungen und Belegen in Papierform vorschreiben. Unternehmer und Geschäftsführer haben daher die Möglichkeit, ihre Unterlagen digital an den Treuhänder zu übermitteln. 

Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie bei einer solchen digitalen Übermittlung Ihrer Dokumente beachten sollten:

  1. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen leserlich sind und dass alle notwendigen Angaben vorhanden sind (z.B. Datum, Rechnungsnummer, Betrag).
  2. Verwenden Sie ein geeignetes Dateiformat (z.B. PDF). Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen gut lesbar sind und dass der Treuhänder sie einfach bearbeiten kann.
  3. Verwenden Sie eine sichere Übertragungsmethode (z.B. E-Mail mit verschlüsselter Anlage). Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen sicher übertragen werden und dass keine Datenverluste oder -beschädigungen auftreten.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Übermittlung digital abgewickelt werden kann oder ob Sie die Unterlagen in Papierform bei Ihrem Treuhänder einreichen müssen, sollten Sie sich an den Treuhänder selbst wenden. Er kann Ihnen sagen, ob die digitale Übermittlung möglich ist und was Sie dabei zu beachten haben.

Welche Fristen muss ich bei der Übermittlung der Unterlagen an den Treuhänder beachten, damit diese rechtzeitig in den Geschäftsabschluss einbezogen werden?

In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Fristen für die Übermittlung von Rechnungen und Belegen an den Treuhänder. Die Fristen werden in der Regel in einem Mandatsvertrag festgelegt, den Unternehmer und Treuhänder miteinander abschliessen. In diesem Vertrag wird festgelegt, bis wann die Unterlagen dem Treuhänder vorliegen müssen. In der Regel betragen diese Fristen zwischen sechs und acht Wochen nach Ende des Geschäftsjahres.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die genauen Fristen kennen und sich daran halten, damit der Treuhänder genügend Zeit hat, um den Geschäftsabschluss rechtzeitig zu erstellen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, kann dies dazu führen, dass der Treuhänder den Geschäftsabschluss nicht rechtzeitig erstellen kann. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben, z.B. Verzögerungen bei der Steuererklärung oder bei der Übermittlung von Jahresabschlüssen an Geschäftspartner. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen in der Schweiz keine gesetzlichen Fristen für die Übermittlung von Geschäftsunterlagen an den Treuhänder beachten müssen, da diese meist individuell in einem Mandatsvertrag festgelegt werden. Jedenfalls sollten diese Fristen stets eingehalten werden, damit der Treuhänder den Geschäftsabschluss rechtzeitig erstellen kann.

 

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