Im Newsletter geben wir Einblick in neuste Trends und Innovationen. Profitiere von aktuellen Beiträgen für ein erfolgreiches digitales Business.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: Ein Überblick
Wann hat man Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?
Wöchnerinnen (Mütter kurz nach der Geburt) dürfen gemäss Art. 35a Abs. 3 ArG für 8 Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Während des Mutterschaftsurlaubes von 14 Wochen hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes (Art. 16e EOG). Das maximale Taggeld beträgt CHF 220 (entspricht einem Monatseinkommen von CHF 8’250; Stand 1.1.2023) und wird während 98 Tagen (14 Wochen) ausgerichtet.
Er endet mit dem Ablauf der 14 Wochen oder dann, wenn die Mutter ihre Arbeit wieder aufnimmt, sei dies Teil- oder Vollzeit (Art. 16d EOG).
Bedingungen für Mutterschaftsurlaub
Versicherung in der AHV/IV oder gleichwertiger Schutz: Die anspruchsberechtigte Mutter muss in der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie in der Invalidenversicherung (IV) versichert sein oder einen gleichwertigen Schutz haben.
Mindestens 5 Monate Beitragszeit: Die Mutter muss in den 9 Monaten vor der Geburt des Kindes mindestens 5 Monate Beitragszeit in der AHV oder IV nachweisen können. Dies ist gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetz über den Erwerbsersatz, EOG festgelegt.
Erwerbstätig oder in Ausbildung: Die Mutter muss erwerbstätig sein oder sich in einer Ausbildung befinden, um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben.
Zusätzliche Informationen:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft stellt eine übersichtliche Bronchüre mit allen wichtigen Informationen zur Mutterschaft bereit unter www.seco.admin.ch.
Wann hat man Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
In der Schweiz gibt es Stand Januar 2024 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Hier sind die Bedingungen für den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub:
- der Arbeitnehmer ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater oder wird dies innerhalb der folgenden sechs Monate
- die Arbeitnehmerin ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche andere Elternteil
Der Urlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.
Sonderfall Tod der Mutter
Sollte die Mutter am Tag der Niederkunft sterben oder während 14 Wochen danach, hat der andere Elternteil einen Anspruch auf 14 Wochen Urlaub. Genauere Regelungen können hier entnommen werden.
Versicherung: Um Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu haben, müssen Väter in der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sein oder einen gleichwertigen Schutz haben.
Erwerbstätigkeit: Väter haben nur dann Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, wenn sie in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig waren. Selbstständige haben auch Anspruch, wenn sie während mindestens fünf Monaten Beiträge an die AHV entrichtet haben.
Wie hoch sind die zu erwartenden Leistungen?
Die finanziellen Leistungen während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs basieren auf dem Erwerbseinkommen.
Mutterschaftsentschädigung
In den ersten 14 Wochen nach der Geburt besteht Anspruch auf eine Entschädigung von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, jedoch maximal CHF 220 pro Tag. Dieses ist mit einem Jahreseinkommen von 99.000 CHF erreicht.
Vaterschaftsentschädigung
Für den Vaterschaftsurlaub hat der Vater Anspruch auf 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, jedoch maximal CHF 220 pro Tag.
Weitere Informationen
Detailliertere Informationen zu gesetzlichen Regelungen zum Mutterschafts-und Vaterschaftsurlaub stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen auch online bereit.
Dir gefällt, was du liest? Erhalte exklusive News und Tipps für dein digitales Business mit unserem Newsletter.
Die Inhalte dieses Artikels wurden möglicherweise mithilfe von künstlicher Intelligenz optimiert. Wir können nicht garantieren, dass alle Informationen fehlerfrei oder vollständig sind. Die präsentierten Ansichten müssen nicht die des Autors oder anderer beteiligter Personen widerspiegeln. Leser werden ermutigt, die Informationen kritisch zu prüfen.