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von Fabian Beck

Überstunden in der Schweiz korrekt auszahlen

In der heutigen arbeitsintensiven Welt ist die Frage der Auszahlung von Überstunden ein bedeutendes Thema für Arbeitnehmer in der Schweiz. Das Schweizer Arbeitsrecht bietet klare Richtlinien,um die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf Überstunden zu schützen.

Was gilt per Gesetz als eine Überstunde in der Schweiz?

Als Überstunden werden Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen bezeichnet. Welches die vertragliche Arbeitszeit ist, wird im Einzelarbeitsvertrag, in einem GAV (Gesamtarbeitsvertrag) oder allenfalls in einem NAV (Normalarbeitsvertrag) definiert. Fehlt eine vertragliche Bestimmung der Arbeitszeit, ist laut OR die «übliche Arbeitszeit» massgebend (Art. 321c Abs. 1 OR).

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überzeit bezeichnet die Arbeitszeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Sie beträgt im Regelfall max. 45h pro Woche.

Überzeit ist nur bei folgenden Gründen zulässig (Art. 12 Abs. 1 ArG):

  • wegen Dringlichkeit der Arbeit
  • wegen ausserordentlichen Arbeitsdranges
  • für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse oder Liquidationsarbeiten
  • zur Beseitigung von Betriebsstörungen

Auszahlung von Überzeit

Überzeit MUSS im Gegensatz zu Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vergütet werden.

Wann kann der Arbeitgeber Überstunden verordnen?

Das Arbeitsgesetz (ArG) der Schweiz und Art. 321c OR legen die rechtlichen Grundlagen für Überstunden fest. Gemäß Artikel 321a ArG dürfen Überstunden nur verordnet werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder aufgrund besonderer Verhältnisse notwendig ist. Wenn die anfallende Arbeit durch vorhandene Hilfskräfte oder Organisation durch den Arbeitgeber verhindert werden kann, besteht keine Pflicht zur Leistung von Überstunden.

Wie müssen Überstunden in der Schweiz ausgezahlt werden?

Der Arbeitgeber ist in der Schweiz gemäß Artikel 321c ArG verpflichtet, Überstunden angemessen zu vergüten. Dies kann in Form von finanzieller Auszahlung oder durch die Gewährung von Freizeit erfolgen.

Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die Zuschlag der Auszahlung im Regelfall 25% beträgt, sofern im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nichts anderes vereinbart wird.

Wie sind Überstunden zu dokumentieren?

Arbeitgeber müssen eine ordnungsgemässe und nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten sicherstellen. Gemäß Artikel 16a ArG kann der Arbeitgeber in diesem Zuge verlangen, dass Überstunden schriftlich durch Arbeitnehmer festgehalten werden.

Dies dient der Transparenz und ermöglicht den Behörden die Einhaltung des Arbeitsrechts zu überprüfen. Die Zeiterfassung unterliegt ebenfalls gewissen gesetzlichen Regeln.

Ausnahmen und besondere Regelungen

In einigen Fällen können spezielle Regelungen gelten, beispielsweise wenn es um Führungskräfte, Vertrauenspersonen oder leitende Angestellte geht. Diese Gruppen könnten von den allgemeinen Bestimmungen abweichen. Die Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung ist empfehlenswert.

Insgesamt bieten die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz eine solide Basis für einen fairen Umgang mit Überstunden. Dennoch ist es für Arbeitnehmer ratsam, ihre individuellen Arbeitsverträge sowie branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte vollständig geschützt sind.

Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die klare Dokumentation von Überstunden können ebenfalls dazu beitragen, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und eine gerechte Auszahlung zu gewährleisten.

Wie erfülle ich rechtliche Anforderungen an die Aufbewahrung der Zeiterfassung?

Für eine angemessene Dokumentation von Überstunden kann eine Zeiterfassungs-App genutzt werden. Die daraus generierten Stundenzettel müssen für eine Dauer von 5 Jahren aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrung kann entweder physisch oder digital erfolgen. Wird eine digitale Aufbewahrung bevorzugt, ist eine rechtskonforme Archivlösung wie swiDOC zu empfehlen.

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