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Arbeitszeugnis in der Schweiz: Pflichtangaben und Ansprüche
Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Element im Schweizer Arbeitsrecht und spielt eine bedeutende Rolle für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es dokumentiert nicht nur die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses, sondern bewertet auch die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters. Dieser Leitfaden bietet Anhaltspunkte über die rechtlichen Grundlagen, Ansprüche und Pflichten im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen in der Schweiz.
Egal, ob Sie als Arbeitnehmer Ihr Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis geltend machen wollen oder als Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchten – hier finden Sie die wesentlichen Informationen zum Thema Arbeitszeugnis in der Schweiz.
Welches Gesetz regelt die Erstellung eines Arbeitszeugnisses?
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) die Erstellung von Arbeitszeugnissen. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen (Quelle: Webseite SECO.
Ab wann besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Art des Endes (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.).
Welche Pflichtangaben müssen in ein Arbeitszeugnis?
Hier muss zwischen einem Vollzeugnis und einem Teilzeugnis unterschieden werden.
Ein Vollzeugnis gibt gemäss (Art. 330a Abs. 1 OR) Auskunft über:
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers
In einem Teilzeugnis, auch Arbeitsbestätigung genannt wird jedoch nur die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses definiert.
Welche Anforderungen muss ein Vollzeugnis erfüllen?
Die SECO bietet hierzu eine umfassende Übersicht auf ihrer Webseite. Wir haben Sie hier für euch zusammengefasst.
Ein Vollzeugnis sollte folgende Angaben enthalten:
- Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Detaillierte Auflistung der wichtigen Funktionen und der das Arbeitsverhältnis prägenden Tätigkeiten des Arbeitnehmers und deren Zeitdauer
- Aussagekräftige Bewertung der Leistung (Arbeitsqualität und -quantität) des Arbeitnehmers und seines Verhaltens
- Die rechtsgültige Unterschrift des Arbeitgebers samt Ausstellungsdatum (normalerweise wird das Arbeitszeugnis am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert).
Formelle Voraussetzungen:
- Maschinenschrift, in der Regel sauberer Computerdruck auf üblichem Papier mit guter Qualität
- Sprachliche Korrektheit (Klarheit, Verständlichkeit, korrekte Rechtschreibung)
- Vermittlung eines ordentlichen Eindrucks (keine Streichungen etc.).
Materielle Voraussetzungen:
- Werturteilen sind die üblichen Maßstäbe zugrunde zu legen
- Vollständigkeit (z.B. darf nicht die Beurteilung des Verhaltens weggelassen werden)
- Beschränkung des Inhalts auf Angaben, welche für die Beurteilung von Leistung und Verhaltens des Arbeitnehmers notwendig sind. Aussagen über Dinge, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, sind unzulässig.
- Wahrheitsgetreue Aussagen
- Wohlwollende Formulierung, allerdings ohne Verletzung der Wahrheitspflicht. Negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers erheblich sind, es sich also nicht um völlig isolierte Vorfälle oder um unwichtige Kleinigkeiten handelt
- Unzulässigkeit zweideutiger Formulierungen und der Verwendung von Zeugniscodes, bei welchen in vordergründig neutralen oder positiven Formulierungen für Eingeweihte negative Botschaften gegeben werden.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Der Arbeitgeber sollte das Arbeitszeugnis möglichst bald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Frist, sondern die Zumutbarkeit und die individuellen Umstände spielen eine Rolle.
Wenn der Arbeitgeber eine Zeugniserstellung willentlich hinauszögert verletzt dieser seine gesetzlichen Fürsorgepflichten und ist hierfür haftbar.
Wie kann ich eine Zeugniserstellung effizienter gestalten?
Für die Erstellung von rechtskonformen Zeugnissen stehen eine Reihe an Anbietern zur Verfügung. Wir haben hier ein paar Anbieter zusammengetragen.
Anbieter | Preise |
---|---|
zeugnis.ch | Ab 99 CHF/Zeugnis |
weka Zeugnismanager | ab CHF 298.00/Jahr |
confer.ch | Preise nur auf Anfrage |
personalwerk.de | Kostenlos |
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist für Arbeitnehmer eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Durch nützliche Software-Tools kann jedoch eine effiziente und rechtskonforme Abwicklung sichergestellt werden.
Wohin mit Arbeitszeugnissen?
Auch Arbeitszeugnisse können digital archiviert werden. Wenn eine digitale Aufbewahrung bevorzugt ist, kann es sinnvoll sein, ein digitales Archiv wie swiDOC zu nutzen.
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