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Kündigung und Lohnfortzahlung: Regeln in der Probezeit
Die Probezeit ist eine kritische Phase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der beide Parteien die Gelegenheit haben, sich gegenseitig kennenzulernen. Hier sind einige wichtige arbeitsrechtliche Aspekte, die während der Probezeit in der Schweiz zu beachten sind.
Unter admin.ch sind detaillierte Informationen zur Probezeit aufgearbeitet.
Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz?
Gemäß dem Gesetz gilt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen der erste Monat als Probezeit.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Probezeit durch schriftliche Vereinbarung, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag zu verkürzen, ganz zu streichen oder auf höchstens drei Monate zu verlängern.
Diese Regelungen gelten auch für Teilzeitarbeit, ohne Verlängerung bei halbtägiger Beschäftigung.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Probezeit über drei Monate hinaus nicht zulässig.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Probezeit infolge von Krankheit, Unfall oder der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht verkürzt wird.
Der Bezug von Ferien verlängert die Probezeit nicht automatisch, es sei denn, dies ist vertraglich festgelegt.
Welche Kündigungsfristen gelten während der Probezeit?
Die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt sieben Kalendertage. Durch schriftliche Vereinbarung oder Arbeitsverträge können längere oder kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden.
Es ist sogar möglich, auf eine Kündigungsfrist zu verzichten.
Wann muss eine Kündigung während der Probezeit ausgesprochen werden?
Damit die (verkürzten) Kündigungsfristen und -termine wirksam sind, muss die Kündigung während der Probezeit erfolgen und von der Gegenpartei innerhalb dieser Zeit erhalten werden. Die Kündigungsfrist kann jedoch über die vereinbarte Probezeit hinaus dauern.
Kann ich auch bei Krankheit während der Probezeit gekündigt werden?
Anders als in späteren Arbeitsphasen gelten während der Probezeit keine gesetzlichen Sperrfristen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis somit auch während der Probezeit kündigen, selbst wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer krank ist oder einen Unfall hatte.
Muss in der Probezeit eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgen?
Nein.
Gesetzlich gibt es bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen in den ersten drei Monaten keine zwingende Lohnfortzahlung bei Krankheit. Eine Krankentaggeldversicherung kann jedoch Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag vorsehen, abhängig von den Versicherungsbedingungen.
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung bei einem Unfall während der Probezeit
Der obligatorische Unfallversicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses. Bei einem Unfall erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung von der Unfallversicherung ab dem dritten Tag.
Gilt der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung bei einem Unfall vor Arbeitsantritt?
Der Versicherungsschutz des neuen Arbeitgebers tritt erst ab dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses in Kraft.
Bei einem Unfall vor diesem Zeitpunkt kann die Versicherung des vorherigen Arbeitgebers einspringen.
Arbeitszeugnisanspruch bei Kündigung während der Probezeit
Trotz einer kurzen Anstellungszeit besteht der Anspruch auf ein vollständiges Arbeitszeugnis, das Art und Dauer der Beschäftigung sowie Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers bewertet.
Fazit
Die Probezeit ist eine sensible Phase, die eine klare Kommunikation und Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, wie diese Aspekte ihre Rechte und Pflichten während dieser Zeit beeinflussen können.
Regulatorische Vorschriften wie auch die Pflicht zur gesetzkonformen Aufbewahrung wichtiger Personalunterlagen können eine grosse Herausforderung für Arbeitgeber darstellen. Ein digitales, rechtskonformes Archiv kann Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen.
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