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von Kevin Bauer

Arbeitsrechtliche Aspekte in der Schweiz: Ein umfassender Überblick

Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist durch eine klare rechtliche Struktur geprägt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schützt und klare Richtlinien für das Arbeitsverhältnis vorgibt.

Arbeitsvertrag und Arbeitszeitregelungen

Der schriftliche Arbeitsvertrag ist eine Schlüsselkomponente, die die Bedingungen und Verpflichtungen beider Parteien festlegt. Neben den grundlegenden Informationen sollte er auch spezifische Klauseln zu Arbeitszeitregelungen, Überstunden, Homeoffice-Möglichkeiten und flexiblen Arbeitszeiten enthalten.

Welche Form muss der Arbeitsvertrag haben?

Die Gestaltung eines individuellen Arbeitsvertrags ist nicht an bestimmte Vorschriften gebunden und wird in der Regel schriftlich verfasst. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform lediglich für Verträge mit Lehrlingen oder Kurzaufenthaltern. Spezielle Vereinbarungen wie die Verlängerung der Probezeit, der Verzicht auf Lohnzahlungen für Überstunden oder das Konkurrenzverbot bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Form.

Mindestlohn und 13. Monatslohn

Der Lohn wird grundsätzlich frei vereinbart. Auch die Zusammensetzung des Salärs (Zulagen, Naturalleistungen...) können Arbeitgeber selber bestimmen, sofern kein Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes vorschreibt. Der 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist also Teil der arbeitsvertraglichen Verhandlung.

Wie lang ist die gesetzliche Arbeitszeit?

Die maximale reguläre Arbeitszeit beträgt gemäss Grundsatz (Artikel 9 ArG, Artikel 2 ArGV 1):

  • 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
  • 50 Stunden pro Woche für alle übrigen Arbeitnehmenden 45 Stunden pro Woche, mit spezifischen Bestimmungen für bestimmte Branchen.

Wann ist eine Abweichung von der Regelung möglich?

In Betrieben mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder mit erheblichen saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalles kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden um höchstens 4 Stunden verlängert werden, wenn sie im Durchschnitt eines halben Jahres nicht überschritten wird.

Weitere Ausnahmen sind der Webseite des SECO zu entnehmen.

Ferienanspruch und Feiertage

Der Mindestferienanspruch beträgt vier Wochen pro Jahr, wobei viele Branchenvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge längere Ferienzeiten vorsehen können. Gesetzliche Feiertage sind ebenfalls zu beachten, wobei Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Bezahlung an diesen Tagen haben.

Lohn und Sozialversicherungen

Die Höhe des Lohns hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Qualifikationen des Arbeitnehmers, die Branche und die Arbeitszeit. Die Sozialversicherungen, wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, sind gesetzlich vorgeschrieben und erfordern Beiträge sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern.

Eine Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge findet man auf der Webseite der SECO.

Kündigung und Arbeitszeugnis

Kündigungen müssen die vorgeschriebenen Fristen einhalten, die je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. Das Arbeitszeugnis ist ein entscheidendes Dokument bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und sollte wohlwollend, vollständig und wahrheitsgemäß sein. Es spielt eine Rolle bei zukünftigen Berufschancen des Arbeitnehmers.

Auch hier gibt es von der SECO ein Merkblatt über die Kündigung und den Kündigungsschutz.

Arbeitsunfähigkeit und Unfallversicherung

Im Falle von Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine begrenzte Zeit. Die obligatorische Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeiter entsprechend versichern.

Bei einer längeren Krankheitsfällen ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden.

Krankentaggeldversicherung abgeschlossen

Wenn eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurde, besteht im Regelfall ein Anspruch auf 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Für die genaue Leistungspflicht ist die Versicherungspolice massgebend.

Keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen

Ist keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurden, regelt das Schweizer Obligationenrecht (Art. 324a Abs. 1) die Dauer und Höhe der Lohnzahlung. Die Dauer der Zahlung hängt dann von der Anzahl der Dienstjahre ab. Sie beträgt zwischen 3 und 17 Wochen. Die Lohnzahlung beträgt 100% ab dem ersten Krankheitstag. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch den Arbeitnehmer nachgewiesen werden.

Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet der Grad der Erwerbsunfähigkeit über die Höhe der Zahlungsansprüche. Hier haftet dann die IV.

Gleichbehandlung und Diskriminierung

Im Schweizer Arbeitsrecht bildet die Gleichbehandlung einen zentralen Grundsatz, der durch verschiedene Rechtsgrundlagen geschützt wird. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) legt fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Belangen gleich zu behandeln sind, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Darüber hinaus enthält das Arbeitsgesetz (ArG) Bestimmungen, die die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Rasse, Alter oder anderer persönlicher Merkmale untersagen. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten und Diskriminierung in jeglicher Form zu unterlassen.

Zusätzlich gewährleisten kantonale Gesetze und Verordnungen weiterführende Schutzmechanismen, die sicherstellen sollen, dass Arbeitnehmer fair und gleich behandelt werden. Diese Rechtsgrundlagen bilden das rechtliche Fundament, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung in der Schweiz zu fördern und zu erhalten.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Schlichtung

Bei Meinungsverschiedenheiten ist es ratsam, zuerst Schlichtungsverfahren zu versuchen. Diese bieten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und können rechtliche Konflikte vermeiden. Zuständig für eine Schlichtung ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Geschäftsniederlassung. Arbeitsgerichte können jedoch angerufen werden, wenn eine Schlichtung nicht erfolgreich ist.

Um Kontakt zu einer Schlichtungsbehörde aufzunehmen, suchen Sie einfach nach "Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht KANTON".

Arbeitsrechtliche Entwicklungen und Herausforderungen

Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen, beeinflusst durch gesellschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Veränderungen. Themen wie Remote-Arbeit und Datenschutz gewinnen an Bedeutung, und Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge und Richtlinien regelmäßig überprüfen, um aktuelle rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Insgesamt ist ein detailliertes Verständnis des Arbeitsrechts in der Schweiz von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu schützen. Rechtliche Beratung kann in komplexen Fällen von Vorteil sein, und regelmäßige Schulungen helfen dabei, mit den neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht Schritt zu halten.

Die Schaffung eines transparenten und rechtskonformen Arbeitsumfelds fördert nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Erfolg des Unternehmens bei.

Wichtige Personaldokumente rechtskonform ablegen

Damit wichtige Personalunterlagen, die im Rahmen der Einhaltung verschiedener Arbeitsrechtlicher Aspekte erstellt werden, nicht verloren gehen, kann eine digitale Archivierung dieser Unterlagen sinnvoll sein. Damit spart man sich Platz im Büro und schützt seine Dokumente vor Veränderung, Verlust oder unbefugtem Zugriff.

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