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von Kevin Bauer

Was ist eine Betreibung? Ein Leitfaden für Schuldner und Gläubiger

Die Betreibung ist ein rechtliches Verfahren in der Schweiz, das dazu dient, offene Forderungen einzutreiben. Es handelt sich um einen formellen Prozess, der sowohl für Schuldnerinnen und Schuldner als auch für Gläubigerinnen und Gläubiger bestimmte Abläufe und Konsequenzen mit sich bringt. Gesetzlich ist der Ablauf, die Rechte und Pflichten der verschiedenen Parteien durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt.

Definition der Betreibung

Eine Betreibung wird eingeleitet, wenn eine Schuld nicht beglichen wird. Dabei kann es sich um unbezahlte Rechnungen, Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen handeln. Der Gläubiger, also die Person oder das Unternehmen, dem Geld geschuldet wird, kann beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren einreichen. Der Staat unterstützt dann, den Anspruch des Gläubigers zu verifizieren und kümmert sich um die Eintreibung des geschuldeten Betrags.

Ablauf für Schuldnerinnen und Schuldner

Mahnung

In der Regel erhält der Schuldner zunächst eine Mahnung vom Gläubiger. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Zahlungsbefehl

Wenn die Mahnung erfolglos bleibt, kann der Gläubiger ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt einreichen. Der Schuldner erhält dann einen Zahlungsbefehl persönlich vom Betreibungsamt zugestellt.

Zahlungsfrist

Der Schuldner hat nach Erhalt des Zahlungsbefehls 20 Tage Zeit, um die offene Forderung zu begleichen. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es ratsam, sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren.

Rechtsvorschlag

Wenn der Schuldner die Forderung nicht anerkennt, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag erheben. Dies bedeutet, dass er die Schuld bestreitet und die Angelegenheit vor Gericht klären lassen möchte.

Pfändung

Bleibt eine Einigung aus oder wird kein Rechtsvorschlag erhoben oder vom Gericht akzeptiert, kann der Gläubiger eine Pfändung erwirken. Dabei werden Vermögenswerte oder Einkommen des Schuldners zur Begleichung der Forderung gepfändet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber des Schuldners von der Behörde dazu verpflichtet werden kann, den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an das Betreibungsamt zu überweisen. Ebenfalls möglich ist die Beschlagnahme und Versteigerung von Wertgegenständen.

Wie viel kann gepfändet werden?

Gemäss Art. 43 SchKG sind von der Betreibung folgende Ausnahmen vorgesehen:

  • Steuern, Abgaben, Gebühren, Sporteln, Bussen und andere im öffentlichen Recht begründete Leistungen an öffentliche Kassen oder an Beamte
  • Prämien der obligatorischen Unfallversicherung
  • periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Unterhaltsbeiträge nach dem Partnerschaftsgesetz vom 18. Juni 2004
  • Ansprüche auf Sicherheitsleistung

Ausserdem darf durch eine Pfändung das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht unterschritten werden. Es wird individuell berechnet und setzt sich aus dem Grundbedarf und individuellen Zuschlägen wie Wohnungsmiete, Krankenkasse usw. zusammen.

Ablauf für Gläubigerinnen und Gläubiger

Überprüfung der Forderung: Bevor ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird, muss der Gläubiger sicherstellen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Betreibungsbegehren einreichen: Der Gläubiger kann beim Betreibungsamt beim Betreibungsschalter Online am Wohnort des Schuldners ein Betreibungsbegehren einreichen.

Fortsetzung des Verfahrens: Wenn der Schuldner trotz Zahlungsbefehl nicht zahlt, kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren fortsetzen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, um die offene Forderung einzutreiben. Auch das kann online durchgeführt werden.

Kosten einer Betreibung

Die Kosten einer Betreibung werden zunächst vom Gläubiger vorgeschossen. Erweist sich die Betreibung als gerechtfertigt, müssen die Kosten später vom Schuldner übernommen werden. Die Höhe der Kosten variiert je nach Höhe der eingeforderten Schulden, ist jedoch in der gesamten Schweiz gleich. Ein Kostenverzeichnis ist unter easygov.swiss einsehbar.

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

Für Schuldnerinnen und Schuldner sowie Gläubigerinnen und Gläubiger stehen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Die kantonalen Schuldenberatungen und das zuständige Betreibungsamt können bei finanziellen Schwierigkeiten oder Fragen zum Betreibungsverfahren weiterhelfen.

Nützliche Links:

Es ist wichtig, die rechtlichen Abläufe und Konsequenzen einer Betreibung zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Eine frühzeitige Beratung kann dazu beitragen, die Situation zu klären und mögliche Konflikte zu lösen.

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